| Allgemeine Verkaufs-, Liefer-und Zahlungsbedingungen ( AGB`s) der tri-colore GmbH ( TRI-COLORE GMBH ) Spiel-& Geschenkideen GmbH Katroper Weg 14 a D-59494 SOEST EINGETRAGEN AMTSGERICHT ARNSBERG HRB 5780 ID-NR: DE 115656713 STEUER NR: 343/5705/0710 GESCHÄFTSFÜHRUNG: ANDREA HOPPE-BUERSCHAPER Allgemeines: Für alle Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden. Garantien und Artikeleigenschaften, die über die in unserem Angebot beschriebenen hinausgehen, werden nicht zugesichert. Modell & Farbabweichungen sind jederzeit möglich. Alle Masse sind ca Angaben. Alle Rechte und Druckfehler vorbehalten. 1 . Angebot / Preise Unsere Angebote sind stets freibleibend .Technische Änderungen, farbliche Abweichungen sowie Preisänderung z.B. aufgrund von Rohstoff- +/oder Frachtpreiserhöhungen +/oder Devisennotierungen behalten wir uns jederzeit vor. Alle Preise rein netto-netto exklusiv der gesetzlichen MWST. Zwischenverkauf behalten wir uns jederzeit vor 2. Aufträge Alle Aufträge, auch die an Vertreter und Reisende erteilten, sind für den Besteller verbindlich. Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns in allen Teilen schriftlich angenommen wurden. Änderungen der bestätigten Aufträge oder dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung . Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse, darunter auch bekannt werdende Verschlechterung der Zahlungsweise des Bestellers, berechtigen uns, von der Ausführung der angenommenen Aufträge ganz oder teilweise zurückzutreten. 3. Verpackungen / Gebrauchsanleitungen Unsere Angebote sind grundsätzlich inklusive unserer Standardverpackung ,abweichende – oder zusätzliche Verpackungswünsche sind in unseren Preisen nicht inkludiert und werden separat in Rechnung gestellt. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Unsere Produktbeilagen wie z B : Bedienungs-Montage-Gebrauchs-Pflegeanleitungen werden zweisprachig in Deutsch / Englisch verfasst. Der Käufer hat bei Forderung von weiteren Sprachen für die dementsprechende Übersetzung zu sorgen und unserem Unternehmen dies in schriftlicher Form vor Auftragseingang einzureichen. Mehrkosten für die Erstellung der mehrsprachigen Beilagen werden dem Käufer dementsprechend in Rechnung gestellt. 4. Muster Musterlieferungen können nur gegen Berechnung erfolgen. Rücksendungen von Mustern zur Gutschrift wird in jedem Fall von uns ausgeschlossen. 5. Importe (Direktimport / Containerlieferungen) Alle Importe - Port nach unserer Wahl, auf Gefahr und Rechnung des Empfängers, gegen teilbares, übertragbares, unwiderrufliches Akkredetiv. Zahlung bei Sicht.LC spätestens 90 Tage vor Verladung. Kosten zu Lasten Auftraggeber. Mindestabnahme: 1x40ft Container ( sortenrein ). Mengen: +,- 10 % in Lieferung und Rechnung erlaubt. Mixed Container auf Anfrage gegen Handlingkostenaufschlag Wir empfehlen unseren Kunden für Importe den Abschluß einer Transportversicherung.Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor. Ansonsten gelten für Direktimporte unsere AGB`S für Direktimport, die wir Ihnen auf Anfrage gern zusenden.6. Lieferungen ab BRDLiefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Die von uns bestätigten Liefertermine sind stets circa Liefertermine. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Käufer noch nicht zum Rücktritt vom Kaufabschluß oder zu einer Schadensforderung. Erst nach fruchtloser Stellung und einer ausreichenden Nachlieferungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. In Fällen der Nichtlieferung von einzelnen Artikeln ist der Besteller nicht berechtigt, den gesamten Auftrag zu stornieren, sondern verpflichtet alle lieferbaren Artikel anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten ( z.B. Fracht-Lager und Erhaltungskosten ) zu tragen. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers, einschließlich der Transportgefahr. Für Beschädigungen aller Art, die das Gut nach Übergabe an eine Beförderungseinrichtung erleidet, leisten wir keinerlei Ersatz –und oder Vergütung. Der Käufer ist verpflichtet bei Lieferung die Ware anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten (z.B. Fracht – Lagerungs - und Erhaltungskosten ) zu tragen. Berechtigte Rücksendungen des Käufers erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers und nur nach unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung . Die Ware muß in diesem Falle vom Käufer ordnungsgemäß verpackt und zur Abholung bereitgestellt werden. Nicht ordnungsgemäß verpackte Ware berechtigen uns zur Annahmeverweigerung, in diesem Falle hat der Käufer alle zusätzlich entstandenen Kosten zu tragen. Bei Sonderanfertigungen können Mehr –oder Unterlieferungen von bis zu 10 % nicht beanstandet werden. 7. Zahlungen Bei Erstkunden liefern wir grundsätzlich gegen Vorauskasse , Bankbürgschaft oder Akkreditiv (unwiderruflich). Ansonsten sind unsere Rechnungen rein netto zahlbar innerhalb 10 Tagen. Kommt der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz Überleitungsgesetztes vom 09. Juni 1998 zu verzinsen. Falls ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen, insbesondere sind durch den Käufer auch etwa anfallende außergerichtliche Inkassokosten zu ersetzen. Bei Lieferungen ab unser Lager Deutschland an Kunden außerhalb der europäischen Gemeinschaft wird die Zahlung durch ein vom Kunden zu eröffnendes Akkreditiv fällig. 8. Mängelrügen und Gewährleistung Die angelieferten Waren sind vom Käufer bei Eintreffen unverzüglich auf Qualitäts- und Quantitätsmängel zu kontrollieren und unverzüglich unser Unternehmen schriftlich über die Art der entdeckten Mängel mit dementsprechendem Nachweis zu informieren. Gewährleistung wird von uns nur für fehlerhafte Ware durch Produktionsfehler von mehr als 3 % der Gesamtlieferung übernommen. Verdeckte, bei ordnungsgemäßer Wareneinganskontrolle nicht sofort erkennbare Produktionsmängel können bis 3 Monate ab Wareneingang beim Käufer an uns gerügt werden. Aufbau -und / oder Benutzungsfehler und/oder Pflegefehler sowie Veränderungen des Materials ( die in der Natur des verwendeten Materials liegen) werden grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen. Wir übernehmen dafür keinerlei Haftung und / oder Gewähr. Schäden die durch den Transport der Ware zum Empfänger oder vom Empfänger zum Kunden gehen, liegen zu keiner Zeit in unserem Verantwortungsbereich und werden auch nicht von uns übernommen. Fehlende Teile oder Beschläge werden innerhalb angemessener Frist von uns nachgeliefert. 9. Höhere Gewalt Werden wir durch die Erfüllung unserer Vertragspflichten, durch höhere Gewalt gehindert ,so sind wir von der Erfüllung unserer Vertragspflichten für die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit frei, ohne dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Unvorhersehbare, nicht zu vertretende Ereignisse, die unsere Leistung unmöglich machen, sind der höheren Gewallt gleichzustellen. Zu solchen Ereignissen gehören z. B. Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Umweltkatastrophen und wesentliche Betriebstörungen, wie etwa durch die Zerstörung des Betriebs und /oder Produktionsbetriebes im Ganzen oder wichtiger Abteilungen. Dauern die Hindernisse mehr als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit für die Partei an der Vertragserfüllung infolge des Hindernisses kein Interesse mehr besteht. Der anderen Partei ist auf Anfrage nach Ablauf der Frist zu erklären, , ob vom Vertrag zurückgetreten oder die Leistungspflicht innerhalb angemessener Frist erfüllt wird. 10.Teilnichtigkeit Im Falle der teilweisen rechtlichen Unwirksamkeit dieses Vertrages bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages erhalten. Die Parteien verpflichten sich, den unwirksamen Teil des Vertrages durch einen zulässigen Teil zu ersetzen, der den im unzulässigen Teil zum Ausdruck gekommenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien möglichst nahe kommt. 11.Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an den gelieferten Waren bliebt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Salden gegen den Abnehmer und seine Konzerngesellschaften zustehen. 12. ErfüllungsortGerichtsstand Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten einschließlich aller Klagen aus Schecks und Wechseln, ist in jedem Falle Sitz unseres Unternehmens, auch wenn der Vertragspartner Kaufmann, Juristische Person im Sinn des HGB, Jur. Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an dessen Standort zu verklagen. 13. Auslandaufträge Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung. Für Auslandsaufträge gelten ergänzend die Incoterms in der jeweiligen neuen deutschen Fassung. SOEST 01-01-2006General terms and conditions: Genral terms of sale, delivery and payment of tri-colore ( TRI-COLORE GMBH ) Spiel-& Geschenkideen GmbH Katroper Weg 14 a D-59494 SOEST Phone: 02921-51786 Fax: 02921-52272 e-mail : info@tri-colore-gefrmany. REGISTED AT LOCAL COURT ARNSBERG HRB 5780 SALES TAX IDENTIFICATION NUMBER: DE 115656713 TAX NO: 343/5705/0710 MANAGING DIRECTOR: ANDREA HOPPE-BUERSCHAPER Generals: Only our follwing terms are valid in relation to all offers and deliveries. Variants or additional agreements only valid, if we confirm these in written kind. We do not ensure guarantees and item attributes, which surpass descriptions in our offers. Differences in version and colour are possible at every time. All measures data are circa values. All right and misprints reseved. 1. Offer/Prices Our offers are without engegement always. We reserve technical changes, colour differences also changes in prices for example in relation to raw material and/or increase of freight rates and/or change in the exchange rates at any time. 2. Orders Orders only adoptive, if we adoptive they in all parts in written kind. Changes if confirmed orders or of these terms need our written agreement. Acts of God or unexpected events, thereunder also become known of deterioration of mode of payment of orderer, qualify us to resign complete or in parts of the accepted order. 3. Packing/operating instructions Our offers strictly inclusive our standard-packing, variants - or additonal packing wishes – are not included in our prices and will be charge separately if necessary. We do not take back our packings. Our item insets, for example operating, assembly and care instructions will be pen bilingual in German/English. The buyer have to care about the translation into other languages, if needed and have to present these translations to our company in written kind before incoming order. Additional costs for building polyglot insets will charge on buyer appropriate. 4. Samples Delivery of samples can only happen against account. We excluded returns of samples for credit note in every case. 5. Deliveries Against advisible, transferable , irrevocable Letter of Credit ( LC at the latest 90 Days before deliver or prepayment at 100 %. Possibilities of delivery reserve. Delivery dates we confirmed are circa delivery dates always. We are qualified of short deliveries and sub-services. Non-complience with delivery date do not allowed the buyer a resignation from completion of the sale or put in a claim for damages. Only after effectless tackle and sufficient subsequent delivery space of time the buyer can resign from agreement. Short deliveries cannot reject by buyer. Forwarding will be on the risk of receiver at every case, including the transport risk. We do not pay consideration and/or payment for every kind of damages of goods, which appear after handover to the forwarding agency. 6. Payment: 100 % Prepayment or LC at sight. 7. Applies to all imports: All Imports on the risk and invoice of the receiver. We recommend the completion a transport insurance. We reserve changes of the prices for us any time. Place of jurisdication for all right disputes is headquarters of our enterprise in every case even it the contracting party is merchant, legal entity in the meaning of the trade civil code, legal entity of the public law or publicy legal separate property is. SOEST 01-01-2006
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